§ 25 – Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
(1) Der Betriebsinhaber hat eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland nach § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen. (2) In dem Antrag ist anzugeben: Lage und Größe der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird, normal normal 1a. die beabsichtigte Nutzung der Fläche, für die die Genehmigung zur Umwandlung beantragt wird, normal normal Lage und Größe der Fläche, die als Dauergrünland angelegt wird, soweit dies Voraussetzung für eine Genehmigung ist, normal normal soweit der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche im Sinne der Nummer 2 ist, der Eigentümer dieser Fläche, normal normal soweit die Fläche im Sinne der Nummer 2 nicht zum Betrieb des Antragstellers gehört, der Betriebsinhaber, zu dessen Betrieb die Fläche gehört und die für die Feststellung nach § 20 Absatz 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben, normal normal gegebenenfalls die Gründe, auf Grund deren die Genehmigung ohne Anlegung einer anderen Fläche als Dauergrünland beantragt wird. normal normal normal arabic Soll die Fläche für die Durchführung eines nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtigen Vorhabens genutzt werden, ist dem Antrag eine Kopie der dafür erteilten Genehmigung beizufügen. Soweit die Zustimmung nach § 20 Absatz 1 oder die Bereitschaftserklärung nach § 20 Absatz 2 oder die Erklärung nach § 20 Absatz 4 Satz 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung erforderlich ist, hat der Antragsteller sie seinem Antrag beizufügen. (3) Ohne weitere Nachweise des Betriebsinhabers berücksichtigt die Landesstelle eine Fläche, die erstmals in einem Antrag auf Direktzahlungen für das Jahr 2015 oder ein darauffolgendes Jahr von einem Betriebsinhaber als als Dauergrünland genutzte Fläche angemeldet wurde und normal normal von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlungen für das Jahr 2014 als andere landwirtschaftliche Fläche als Dauergrünland angemeldet wurde und dies von der Landesstelle im Rahmen der Kontrolle für das Antragsjahr 2014 nicht beanstandet wurde, normal normal normal arabic für die Zwecke des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes als Dauergrünland, das ab dem Jahr 2015 neu entstanden ist. (4) Soweit die Landesstellen für die Zustimmung nach § 20 Absatz 1 oder die Bereitschaftserklärung nach § 20 Absatz 2 oder die Erklärung nach § 20 Absatz 4 Satz 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.
Kurz erklärt
- Der Betriebsinhaber muss schriftlich eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland bei der Landesstelle beantragen.
- Im Antrag sind Informationen zur Lage, Größe und Nutzung der Fläche anzugeben, sowie Angaben zum Eigentümer, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist.
- Bei bestimmten Vorhaben muss eine Kopie der entsprechenden Genehmigung dem Antrag beigefügt werden.
- Flächen, die seit 2015 als Dauergrünland angemeldet wurden, werden ohne weitere Nachweise anerkannt, wenn sie zuvor nicht beanstandet wurden.
- Die Landesstellen stellen Muster und Formulare für die erforderlichen Erklärungen zur Verfügung, die verwendet werden müssen.